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Sie benötigen ein unabhängiges Unfall- oder Schadengutachten?

Als unabhängiger vom TÜV Rheinland zertifizierter Kfz-Sachverständiger für Schäden- und Bewertung des KFZ - Sachverständigenbüros Voye helfe ich Ihnen flexibel und kompetent weiter.

Ihr KFZ-Gutacher für München, Pfaffenhofen, Freising, Unterschleißheim und Dachau

Nach einem Unfall ist es wichtig, dass der entstandene Sachschaden am beschädigten Fahrzeug, egal ob KFZ (PKW), Motorrad, Fahrrad, Wohnwagen oder Wohnmobil, gewissenhaft und von einem unabhängigen KFZ-Sachverständigen dokumentiert wird. Bestehen Sie auf Ihr Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl hinzuzuziehen.

Für Sie bietet dies viele Vorteile, da Sie mit Spezialisten arbeiten, welche Sie unterstützen, um Ihren Schadensanspruch geltend zu machen. 

Als unabhängige KFZ-Gutachter erstellen wir Schadengutachten bzw. Unfallgutachten oder auch ein Beweissicherungsgutachten für Sie als unseren Kunden in ganz Südbayern.

Mit einem Anruf können wir Sie schnell, unverbindlich und objektiv beraten. Zögern Sie nicht und profitieren Sie von unserer Erfahrung.

Gerne rufen wir Sie auch zurück, bitte senden Sie uns hierzu einfach eine Whatsapp oder SMS Nachricht und wir rufen Sie zeitnahe zurück. Sie erreichen uns unter 01577-8811736.

Verkehrsunfall was nun?

  • Kontaktieren Sie die Polizei, diese nimmt den Unfall auf, um die Unfallschuld zweifelsfrei zu klären.
  • Nehmen Sie so bald wie möglich Kontakt zu mir auf.
  • Im Anschluss vereinbaren wir gemeinsam einen Termin zur Schadenbegutachtung Ihres zu Schaden gekommen Fahrzeugs.
  • Der Besichtigungsort ist abhängig vom Sachverhalt, somit könnte eine Besichtigung am Unfallort, bei Ihnen Zuhause oder auch in einer Werkstatt stattfinden.
  • Ihnen entstehen keine Kosten für die Gutachtenerstellung im Falle eines Haftpflichtschadens. Diese werden im Falle eines unverschuldeten Unfalls durch die gegnerische Versicherung reguliert.
  • Ich kümmere mich nach der Besichtigung und der Erstellung des Schadengutachtens um den Versand.
  • Weiterhin stehe ich natürlich für Fragen Ihrerseits zur Verfügung, wenn Sie, Ihr Rechtsbeistand oder die gegnerische Versicherung Fragen hat

Wer übernimmt die Kosten für ein Gutachten?

Bei einem Haftpflichtschaden trägt grundsätzlich die Versicherung des Unfallverursachers die zur Unfallabwicklung erforderlichen Kosten. Hierzu zählen unter anderem auch die Kosten für ein Schadengutachten Ihres beschädigten Fahrzeuges, auch die Kosten Ihres Rechtsbeistandes sind teilweise abgedeckt. Eine Ausnahme ist der Bagatellschaden.

Wie lange dauert die Schadensbegutachtung in der Regel?

Die Dauer der Schadensbegutachtung kann je nach Umfang des Schadens und den individuellen Gegebenheiten variieren. In der Regel versuche ich, die Begutachtung so zügig wie möglich durchzuführen, um Ihnen zeitnah ein unabhängiges Gutachten zur Verfügung zu stellen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Faktoren wie die Verfügbarkeit des Fahrzeugs, die Komplexität des Schadens und die Terminvereinbarung Einfluss auf die Bearbeitungszeit haben können. Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte lassen Sie sich auch von uns kostenlos beraten. Wir freuen uns darauf, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen! 🚗💼🔍
 

Ich habe den Unfall selbst verschuldet:

H‍aben Sie Ihr eigens Fahrzeug beschädigt, handelt es sich um einen Kaskoschaden, hierbei gelten die Ersatzleistungen für Ihr Fahrzeug individuell. Diese Bedingungen sind in Ihres Versicherungsvertrages geregelt, allgemeine Kasko Bedingungen (AKB), in diesen AKB können Sie nachlesen, welchen Anspruch Sie haben, sofern Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben.

In Ihren Versicherungsunterlagen ist dann z.B. ersichtlich, ob Sie die freie Sachverständigen-Wahl haben oder nicht. Damit eine Abwicklung schnellstmöglich erfolgen kann, sollten Sie Ihrer Versicherung den Unfall zeitnah melden.

Sind Sie selbst der Unfallverursacher, gilt der Unfall als Haftpflichtschaden. In dem Fall entschädigt Ihre Versicherung den Unfallgegner.

Ich weiß noch nicht wer der Unfallverursacher ist

Sie kennen die Schuldfrage noch nicht, eventuell tragen Sie eine Teilschuld beim Unfall. Oder war es eine Unfallflucht und der Verursacher hat Sie auf Ihrem Schaden sitzen lassen? Sie möchten sich erst informieren oder bei Ihrem Anwalt für Verkehrsrecht beraten lassen? Wenn Sie nun ein Schadengutachten oder ein Unfallgutachten bei einem KFZ-Sachverständiger beauftragen, bleiben Sie eventuell auf den Kosten für die Erstellung des Gutachtens sitzen.

Um dies zu vermeiden, klären ich mit Ihnen vorab, welche Pauschale ich erheben würde, sollte es wider erwartend zum Storno Ihrerseits oder einer Vollschuld kommen.

‍Wenn Sie eine Teilschuld bekommen:

Hier kommt es auf die sogenannten Quotenbildung an, je nach dem ob Sie 50/50 oder eine andere Quote zahlt die Versicherung jeweils nur die Summe wie angeben. Das heißt das Sie eventuell 50% alle Kosten selbst tragen müssten. Ihr Anwalt für Verkehrsrecht klärt Sie hierzu gerne auf.

Kennen Sie Ihren Anspruch als Geschädigte Partei?

Als unfallgeschädigte Person haben Sie ein Anrecht auf folgende Leistungen:

  • Ein unabhängiges Gutachten, welches durch einen KFZ Gutachter Ihrer Wahl erstellt wurde
  • Die Wahl über den Ort der Reparatur
  • Freie Wahl über Reparatur oder Erstattung, man spricht hier auch von fiktiver Abrechnung.
  • Erstattung der Wertminderung ihres Fahrzeugs, denn selbst nach einer Fach- und sachgerechten Reparatur bleibt es ein Unfallfahrzeug.

Muss ich ein Unfallgutachten erstellen lassen?

Sie tragen keine Schuld am Unfall, dann sollten Sie ein Unfallgutachten beauftragen. Es dient als Beweissicherung, damit Sie ihre Ansprüche bei der Versicherung des Schädigers geltend machen können. Haben Sie ein finanziertes oder geleastes Fahrzeug? Dann unbedingt. Die Schäden am Fahrzeug werden im Gutachten detailliert aufgelistet. Als Fazit kann man somit sagen, dass sobald sich ein Schaden ereignet hat und die Bagatellschadengrenze von 750 € überschritten ist, wird meinerseits dringend empfohlen, sich ein Gutachten erstellen zu lassen.

Was ist ein Schadengutachten?

Ein KFZ-Schadengutachten dient zunächst der Beweissicherung für Sie als Geschädigte/r. Es werden die Fahrzeugdaten und der Fahrzeugzustand dokumentiert. Nach Herstellervorgaben werden die Instandsetzungskosten kalkuliert. Hierzu verwenden wir natürlich ein Kalkulationssystem eines namhaften Anbieters.

Schadengutachten werden sowohl bei Haftpflicht- als auch bei Kaskoschäden erstellt. Auf Grundlage des jeweiligen Haftpflichtrechts oder der Kaskobedingungen ermittelte ich alle zur Beweissicherung und für eine Schadenregulierung erforderlichen Angaben. Sie dienen zur Klärung von Sachverhalten und Sicherung von Ihren Ansprüchen.

Mein Schadengutachten ist Prozess- und Verkehrstauglich. Es enthält alle notwendigen Angaben, welche in einem Gutachten aufgeführt sein müssen. Eine Auflistung finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Kann die gegnerische Versicherung gegen das Gutachten einen Einspruch erheben?

Ja, das kann Sie dies passiert, aber eher selten. Aber dafür bin ich als Ihr KFZ Sachverständiger und Ihr Anwalt für Verkehrsrecht da, damit Sie damit keinen Ärger haben. Denn Beanstandungen werden, falls Sie aufkommen, sachgemäß und professionell aufgenommen und dann zügig widerlegt.

Die Versicherung möchte einen Gutachter senden?

Muss ich es im Haftpflichtschadenfall akzeptieren, dass die gegnerische Versicherung den Gutachter stellt? Nein.

Ihnen steht es zu, einen freien KFZ Gutachter Ihres Vertrauens zu beauftragen.

Wieso benötige ich ein Schadengutachten?

Um Ihre Rechtsansprüche gegenüber der Versicherung des Schädigers geltend machen zu können und eine schnelle, unkomplizierte Schadenregulierung zu erhalten, benötigen Sie ein professionelles Schadengutachten.

Grundsätzlich dienen Schadengutachten zur Klärung von Sachverhalten sowie der Sicherung von Beweisen zum entstandenen Schaden.

Zudem dienen die von einem Sachverständigen erstellten Gutachten der Feststellung des tatsächlichen Schadenumfanges nach einem Verkehrsunfall sowie der Beweissicherung.

Schadengutachten - Unfallgutachten

Diese Leistungen erhalten Sie von mir als KFZ-Sachverständiger:

Ob nach einem Unfall oder einer Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch einen „Parkrempler“, als KFZ-Gutachter können wir Ihnen in beiden Fällen weiterhelfen und ein unabhängiges Gutachten für Sie erstellen. 
Nach Ihrer Beauftragung erstellen wir Ihr Unfallschadengutachten für Ihren PKW, Ihr Motorrad, Ihr Fahrrad, Ihren Anhänger, Ihren Caravan oder den Wohnanhänger. Eine umfangreiche Hilfe und Betreuung ist für mich selbstverständlich. Denn es gibt keine Schäden, die pauschal sind, jeder Schaden ist einzigartig. Ich helfe Ihnen, damit Sie Ihren entstandenen Sachschaden an Ihrem Fahrzeug erstattet bekommen.
Meine Gutachten zur Schadenhöhe basieren jeweils auf aktueller Rechtsprechung. Sollten Sie die gegnerischen Versicherungsdaten nicht haben, ermitteln wir diese für Sie. Auch fragen wir bei Bedarf für Sie die Schadenshistorie Ihres Fahrzeugs bei der HIS Datenbank ab. Die Korrespondenz mit der Versicherung des Unfallgegners kann auf Wunsch auch nach der Erstellung des Gutachtens zur Schadenhöhe durch uns erfolgen oder wir senden es direkt zu einem von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Das Schadengutachten beinhaltet aber auch die Kosten eines Mietwagens, hier errechnen wir den Tagessatz, welchen Sie beanspruchen können. Darüber hinaus errechnen wir eine mögliche Wertminderung und den Nutzungsausfall pro Tag, welcher Ihnen zusteht, wenn Sie keinen Mietwagen in Anspruch nehmen.

Warten Sie nicht, bis die Versicherung Ihnen einen eigenen Gutachter senden möchte – sichern Sie sich Ihre Ansprüche. Die Kosten für ein unabhängiges KFZ-Gutachten gehören zum Schaden und müssen vom Unfallverursacher getragen werden.

Um Ihnen eine Übersicht zu gewähren, was in einem 15-25-seitigen Schadengutachten für KFZ, Motorrad, Caravaning & Fahrrad steht, gibt es hierzu eine kleine Auflistung:

  • Anschrift von Ihnen und dem Unfallgegner/in
  • Besichtigungsort, Besichtigungsdatum
    beauftragter KFZ-Sachverständiger
  • Restwert, Wiederbeschaffungswert
  • Wertminderung
  • Schadenssumme
  • Beurteilung zum Schadenumfang

  • Kennzeichen
  • Fahrzeugart
  • Hersteller, Modell
  • Laufleistung, KM Stand abgelesen sowie ausgelesen
  • Motorart / Benzin, Diesel, Hybrid oder Elektro
  • Erstzulassung, Wiederzulassung
  • Anzahl der Vorbesitzer
  • Serienausstattung sowie Sonderausstattung, Reifenangaben

  • Zustand des Fahrzeugs bei der Besichtigung
  • Besichtigungsbedingungen
  • Vorschaden oder Altschaden
  • Schadenhergang
  • Schadenbeschreibung

  • Benennung aller Ersatzteile und Ersatzteilpreise
  • Aufführung aller Arbeitsschritte und Richtzeiten
  • alle Lackierkosten inkl. Lackmaterial
  • Zusatzpositionen und Nebenkosten
  • mögliche Reparaturkosten Ausweitungen
  • Angaben zu Stundenverrechnungssätzen
  • Ersatzteilzuschläge der Händler

Erläuterungen zu:

  • Wiederbeschaffungswert
  • Restwert
  • Nutzungsausfallentschädigung pro Kalendertag
  • Mietwagenklasse
  • Einschätzung, ob die Reparaturwürdigkeit oder ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt

  • Rundumansicht des beschädigten PKWs 4 diagonal Aufnahmen
  • Fahrgestellnummer und des Kilometerstandes
  • Lichtbilder vom Fahrzeuginnenraum
  • Übersichtsaufnahme Schadenbereich
  • Detailaufnahmen der Schadensstellen, welche durch den Unfall verursacht worden sind.
  • Bilddokumentation von Vor- und Altschäden
  • Wenn Sie ein Scheckheftgepflegtes Fahrzeug einer Markenvertragswerkstatt haben, werden wir auch hiervon ein Bild anfertigen.

Welche Leistungen beinhaltet die Haftpflichtversicherung, KFZ-Teilkoskoversicherung und die KFZ-Vollkaskoversicherung?

Welche Leistungen beinhaltet die KFZ-Haftpflichtversicherung?

Im Haftpflichtschadensfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Unfallopfer gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat. Damit soll sozusagen der Zustand vor dem Schadensereignis wieder hergestellt werden. Im Haftpflichtschadenfall reguliert die Versicherung des Schädigers den entstandenen Schaden. 

Sind Sie die Person, welche geschädigt wurde, zahlt also die Versicherung vom Unfallgegner Ihren entstandenen Schaden. Beauftragen Sie im Falle eines Unfalls, Beschädigung durch Dritte an Ihrem Fahrzeug daher bitte immer einen unabhängigen zertifizierten KFZ-Sachverständigen.

Als KFZ-Gutachter erstelle ich Ihnen ein entsprechendes Gutachten. Voraussetzung für ein Schadengutachten ist, dass die Schadenshöhe über der Bagetellschadensgrenze liegt, welche je nach Region ab 750 Euro inkl. MwSt. beträgt. Wenn Sie unsicher sind, ob der entstandene Schaden unter dieser Summe liegt, können Sie uns im Vorfeld Bilder vom Unfallfahrzeug per Whatsapp zukommen lassen. Anhand der Fotos kann ich schnell einschätzen, ob ein Schadensgutachten überhaupt Sinn ergibt oder nicht. Wir schauen uns aber gerne den Schaden mit Ihnen gemeinsam an und beraten Sie gerne an Ort und Stelle.

Der Kaskoschaden

Im Kaskoschadensfall hat der Versicherungsnehmer bei einem selbst verschuldeten Unfall gemäß den Versicherungsbedingungen (AKB) Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden. Es handelt sich hier ausschließlich um vertragliche Ansprüche, diese sind im Vertragswerk der abgeschlossenen Police. Diese sind streng zu trennen von den Schadenersatzansprüchen im Haftpflichtschadensfall. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen (Kaskobedingungen). Die meisten Versicherungsnehmer/innen haben eine Selbstbeteiligung zu tragen, welche bei Vertragsbeginn vereinbart wurde.

Welche Leistungen beinhaltet die KFZ-Teilkaskoversicherung?

Eine Teilkaskoversicherung schützt sich zusätzlich vor finanziellen Folgen bei Schäden durch höhere Gewalt am eigenen Fahrzeug, wie z.B. Brand oder Explosion, Glasbruchschäden, Diebstahl oder Raub, Schäden an der Verkabelung durch Tierbiss, Wildunfall, Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Bitte prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen, hier ist genau aufgelistet, was mit Ihrem Vertrag abgesichert ist.

Welche Leistungen beinhaltet die KFZ-Vollkaskoversicherung?

Sie haben selbst schuld an einem Unfall. Die Haftpflichtversicherung reguliert den Schaden am Fahrzeug des Geschädigten und bei Ihnen übernimmt die Vollkaskoversicherung den Schaden. Die Vollkasko kommt eventuell auch für andere Schäden auf, bitte prüfen Sie bitte hierzu Ihre Versicherungsbedingungen.

Wir sind als KFZ-Gutachter auf Unfallgutachten / Schadensgutachten spezialisiert.
Sie erreichen uns direkt unter 01577-8811736.