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Unfallschaden? Dann lieber auf Nummer sicher gehen. Vom TÜV Rheinland Zertifizierter KFZ Sachverständiger für Schäden und Bewertung.

Christian Voye Ihr unabhängiger KFZ Gutachter für Schadengutachten am KFZ, Motorrad, E-Bikes & Caravaning.

Unfall? Wie sollten Sie sich noch noch an der Unfallstelle Verhalten.

Als Unfallopfer haben Sie nach einem Unfall in der Regel Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Unfallverursacher. 

Der wichtigste Schritt ist die Absicherung der Unfallstelle

Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, tragen Sie eine Warnweste und stellen Sie Warndreiecke auf. Rufen Sie bei Personenschäden zunächst den Rettungsdienst oder die Polizei und leisten Sie anschließend Erste Hilfe.

Gibt es Zeugen an der Unfallstelle? Bitten Sie diese zu bleiben, bis Sie eine Aussage tätigen konnten.  

Machen Sie umfassende Fotos von der Unfallstelle: Sie benötigen Fotos von den Schäden am Auto sowie Fotos, die den Unfallhergang zeigen (Bremsspuren, Glasscherben und Farbe). Denken Sie daran, die gesamte Unfallstelle in einer klaren Position zu fotografieren.

Wenn Sie nicht in der Lage sind, persönlich Fotos zu machen, kontaktieren Sie uns noch an der Unfallstelle, wir versuchen, dass wir Sie noch an der Unfallstelle unterstützen. Warten Sie, bis Ihr Fahrzeug durch unser Sachverständigenbüro begutachtet wurde, bevor Sie irgendwelche Reparaturen oder Änderungen vornehmen. 

Bitte beachten Sie, dass Sie nur dann einen Schadenersatzanspruch geltend machen können, wenn Sie den Umfang und das Ausmaß des Schadens vollständig nachweisen können. 

Ist die Schuldfrage eindeutig geklärt oder gibt es einen Polizeibericht über den Schaden? Bitte denken Sie daran, den Unfallhergangs zu notieren, nutzen Sie doch diesen Bericht.

Wir empfehlen in der Regel, einen Anwalt Ihres Vertrauens zu konsultieren. Wenn Sie keinen Anwalt haben, können wir Sie beraten. Wenn Sie verletzt sind: Suchen Sie immer einen Arzt auf. Schreiben Sie alle Kosten auf, die Ihnen im Zusammenhang mit dem Unfall entstanden sind, oder bewahren Sie Quittungen auf.

 

 

Sie hatten einen Unfall? Sie benötigen ein Unfallgutachten?

Der Ärger und der bürokratische Aufwand nach einem unverschuldeten Unfall sind oftmals groß. Als Kfz-Sachverständigenbüro und erfahrener Unfallgutachter für München, Unterschleißheim, Dachau, Freising, Schweitenkirchen, Pfaffenhofen a.d. Ilm bin ich an dem Ort an welchem Sie mich gerade brauchen, und unterstütze Sie in der Wahrung Ihrer Rechte. Durch ein unabhängiges Schadengutachten für Ihr Fahrzeug, können Sie Ihre Schadensersatzansprüche mithilfe von uns und einem Rechtsbeistand geltend machen.

Sie waren nicht Schuld! Beauftragen Sie einen KFZ Gutachter Ihrer Wahl.

Beauftragen Sie mich als vom TÜV Rheinland zertifizierter KFZ-Sachverständiger für Schäden und Bewertung. Ich stelle den Schadenumfang, die Schadenhöhe, die Wertminderung, den Restwert, den Wiederbeschaffungswert sowie die voraussichtliche Reparatur- und Wiederbeschaffungsdauer fest.

Die gegnerische Versicherung wird Ihnen anbieten, dass der hauseigene Gutachter Ihr Fahrzeug begutachten soll, oder Sie erhalten ein Angebot, dass Ihr Fahrzeug abgeholt und repariert wird. Sie müssen sich um nichts kümmern, das Rundum-sorglos-Paket? Eher nicht, denn Sie werden nicht alle Schadenersatzansprüche durch die Versicherung erstattet bekommen. Ist denn eine etwaige Wertminderung für Sie enthalten? Beauftragen Sie zur Wahrung Ihrer Interessen ein unabhängiges Sachverständigenbüro, wie wir es sind. Denn ich vertrete Ihre Interessen als geschädigte Partei.

Ich bin Ihr kompetenter Partner für Unfallgutachten in ganz München und Umgebung. Sowohl in Unterschleißheim sowie in anderen Städten wie zum Beispiel Dachau, Freising, Pfaffenhofen, Schweitenkirchen oder Reichertshausen! Ich bin in ganz Bayern für Sie im Einsatz, an dem Ort, an welchem Sie mich zur Begutachtung Ihres Fahrzeugs brauchen. Ich biete Ihnen eine schnelle Schadensaufnahme vor Ort, Schadenabwicklung mit Ihrer Kanzlei für Verkehrsrecht, ausgezeichneten Service sowie Experten Know-how.

Beauftragen Sie bitte einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, gerne können wir Ihnen einige Kanzleien für Verkehrsrecht nennen, mit welchen wir sehr gut in der Vergangenheit zusammenarbeitet haben.

Als unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro, kalkulieren wir die echte Schadenhöhe - neutral, professionell, kompetent und mit Sachverstand. Persönliche Rundumberatung durch einen Unfallgutachter und umfassender Service sollen Ihnen im unverschuldeten Schadensfall die Abwicklung erleichtern. Denn es geht um Ihr Fahrzeug, damit Ihr Auto, Ihr Motorrad, Ihr Anhänger, Ihr Wohnwagen, Ihr Wohnmobil, Ihr Pedelec oder Ihr E-Bike ein neutrales unabhängiges Gutachten erhält.

Egal ob es um eine Oldtimer -Fahrzeugbewertung, ein Unfallgutachten, eine Beweissicherung oder ein Wohnmobil Gutachten handelt. Dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse.

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin oder lassen Sie sich durch uns gerne auch kostenlos beraten.

Was können Sie erledigen, bevor der Kfz-Sachverständige kommt?

Ich bitte Sie, Ihr Fahrzeug weder zu reinigen noch zu verändern. Es soll unverändert sein, da ich als KFZ Sachverständiger auch die Plausibilität sowie die Kausalität feststellen werde. Des Weiteren können Sie den Fahrzeugschein, das Anschreiben der gegnerischen Versicherung und falls vorhanden den Unfallbericht bereitlegen und/oder eine Kopie für mich anfertigen oder mir vorab senden. Falls Sie Fragen haben, scheuen Sie sich nicht das KFZ Sachverständigenbüro Voye anzurufen unter 01577-8811736. Ich berate Sie mit Fach- und Sachkunde.

 

Sie sind sich unsicher ob Sie einen KFZ Sachverständigen brauchen?

Als Geschädigte/r eines Verkehrsunfalls haben Sie Anspruch auf einen KFZ-Gutachter Ihrer Wahl. Lassen Sie sich nicht auf die Angebote der generischen Versicherung ein bzw. mit dem Unfallgegner an der Unfallstelle! Ich möchte, dass Sie Ihren Schaden vollumfänglich reguliert bekommen.

Wenn Sie sich für einen Kostenvoranschlag der Werkstatt entscheiden, um den Schaden zu regulieren, verzichten Sie auf Ansprüche wie z.B.:

  • Eine etwaige Wertminderung
  • Bekommen Sie einen kostenfreien Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung?
  • Ist Ihr Fahrzeug noch Reparatur würdig? Oder ist es eher ein wirtschaftlicher Totalschaden?
  • Das Gutachten dient gleichzeitig als Beweissicherung, der Kostenvoranschlag nicht.
  • Bekommen Sie durch die Werkstatt eine unabhängige Beratung? 
  • Wer unterstützt Sie in rechtlichen Fragen? Bei einem Gutachten, Ihr Anwalt für Verkehrsrecht.


Sie entscheiden sich für die Abwicklung mit der Versicherung und deren Gutachter:

  • Ist das Gutachten unvoreingenommen erstellt worden?
  • Sind alle Ihre Ansprüche im Schadengutachten erfasst worden? Wie z.B. die Wertminderung, der Mietwagen, An- und Abmeldekosten, eine eventuelle Beilackierung.
  • Wenn am Schluss oder während der Regulierung etwas nicht passt, sind Sie mit der Regulierung und der Bürokratie mit der Versicherung auf sich selbst gestellt.

Als unabhängiger und zertifizierter KFZ-Sachverständiger prüfe ich Ihren Schadensfall und erstelle für Sie ein unabhängiges Schadengutachten, damit Sie Ihren Schadensanspruch geltend machen können.

Die Kosten für den Kfz-Gutachter trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung.

Bei einem unverschuldeten Unfallschaden ist es Ihr Recht einen freien und unabhängigen Kfz Gutachter zu wählen. Die Kosten für den Kfz-Gutachter trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung.

Vor-Ort-Service

Die Besichtigung des Unfallschadens kann an unserem Sachverständigenbüro, als auch bei Ihnen direkt vor Ort, an Ihrer Arbeitsstelle oder in der Kfz-Werkstatt Ihres Vertrauens stattfinden. In der Regel dauert die Besichtigung zwischen 30 - 45 Minuten. Die Fahrtkosten erstattet die Schadens eintrittspflichtige Versicherung, nutzen Sie unseren Service, dass wir Ihr Fahrzeug bei Ihnen vor Ort begutachten.

Je nach Schadenintensität kann es aber auch zu einer Zerlegung kommen. Oder auch zu einer 3D-Karosserierahmenvermessung. Die Kosten hierfür werden auch von der gegnerischen Versicherung getragen. Ob und wo die eventuellen Arbeiten ausgeführt werden, besprechen wir bei der Begutachtung vor Ort.

Persönliche technische Beratung

Welche Reparaturen an Ihrem Fahrzeug, egal ob Motorrad, KFZ, Fahrrad, Caravan oder Wohnwagen nach dem Unfall oder Kauf wichtig sind, um das Fahrzeug im Straßenverkehr bis zur Instandsetzung zu bewegen, erläutere ich gerne vor Ort. Als KFZ-Sachverständiger berate ich Sie mit großer Sorgfalt über alle zur Auswahl stehenden Maßnahmen oder Reparaturen.

Unabhängig von einer Versicherung oder Werkstatt.

Ich bin unabhängig von einer Versicherung oder Werkstatt.

Vorort werde ich als unabhängiger Kfz-Sachverständiger den entstandenen Schaden im Detail begutachten. Anschließend werden neben den Reparaturkosten auch Werte wie z.B. den Nutzungsausfall, den Wiederbeschaffungswert, als auch der eventuelle merkantile Wertminderung ermittelt.

Schnelle Begutachtung von Unfallschäden

Auch bei unklarer Schuldfrage oder einer Teilschuld ist es ratsam, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu kontaktieren, auf keinen Fall sollten Sie sich auf einen Gutachter der Versicherung des Unfallverursachers einlassen. Als unabhängiger KFZ-Sachverständiger nehme die Begutachtung des beschädigten Fahrzeugs noch am Tag des Unfalls vor, auch noch am Unfallort. Ein detailliertes Gutachten des Unfallschadens sichert Ihnen bares Geld! Zögern Sie hier nicht, denn die Beweissicherung ist durch einen unabhängigen Kfz-Gutachter vorzunehmen. Schließlich handelt es sich um den Fahrzeugwert Ihres Autos! 

Nach einem unverschuldeten Unfall sind Sie sich nicht sicher, wie groß der evtl. Schaden ist?

Rufen oder schreiben Sie uns über 

WhatsApp             Telefon               E-Mail oder

Wir finden ganz sicher einen, kurzfristigen Termin um Ihr Fahrzeug, KFZ, Motorrad, Caravan, Wohnwagen oder Ihr Fahrrad durch mich als Sachverständigen vor der Reparatur begutachten zu lassen. Natürlich komme ich als unabhängiger KFZ-Gutachter auch zu Ihnen nach Hause, an Ihren Arbeitsplatz oder der Werkstatt Ihres Vertrauens, um Ihr Gutachten im Anschluss erstellen zu können.

Als KFZ-Gutachter werde ich den Schaden an Ihrem KFZ, Motorrad, Wohnwagen, Wohnmobil, Fahrrad oder Oldtimer im Detail ansehen.

Als Gutachter mache ich hierzu aussagekräftige Aufnahmen und lese den Fehlerspeicher aller im KFZ befindlichen Steuergeräte aus und verwende alle Informationen und Bilder, um das Gutachten zu erstellen. Weiterhin nehme ich als Gutachter alle unfallrelevanten Daten vom Fahrzeug auf. 

Sie können sich überlegen, ob Sie das Fahrzeug instand setzen werden oder sich den Schaden ausbezahlen lassen, hierbei spricht man von einer fiktiven Abrechnung. Hierzu berate ich Sie gerne, welche Vorgehensweise, welche Auswirkungen hat.

Ich bespreche mit Ihnen den weiteren Ablauf zur Schadensregulierung, welche für das Gutachten von Relevanz sind und beantworte gerne Ihre Fragen zum weiteren Ablauf. Natürlich bin ich auch im Anschluss für Sie weiterhin erreichbar.

In unserem KFZ-Sachverständigen Büro erstellt der KFZ-Gutachter Ihr Schadengutachten. Das Schadengutachten oder auch Unfallgutachten ist in der Regel binnen 1-2 Tage (abhängig vom Aufwand) fertiggestellt.

Haben Sie sich gefragt, ob Sie einen Anwalt auch bei kleineren Schäden brauchen?

Für eine erfolgreiche Schadensregulierung ist ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt aus Ihrer Region von Vorteil.

Gerne empfehlen wir Ihnen eine kompetente Anwaltskanzlei, welche auf Verkehrsrecht spezialisiert ist und mit der ich seit Jahren erfolgreich zusammenarbeite. Die Kanzlei vertritt Sie gegenüber der Versicherung. Man spricht hier von Waffengleichheit. Oberhalb der Bagatellschadengrenze werden die Anwaltskosten von einer gegnerischen Versicherung übernommen. Die Anwaltskanzlei wird Sie hierzu noch aufklären.

Sie möchten keinen Anwalt einschalten?

Kein Problem, denn Ihnen ist es freigestellt, ob Sie einen beauftragen oder nicht. Nur dann müssen Sie als geschädigte Person die Schadenregulierung selbst in die Hand nehmen und gegebenenfalls die Differenz von offenen Rechnungen selbst tragen.

Daher raten wir Ihnen, dass Sie sich von einem Anwalt zur Schadensregulierung vertreten lassen. Ich möchte vermeiden, dass es zu Unstimmigkeiten kommt. 

Sie oder Ihr Rechtsbeistand für Verkehrsrecht erhalten das Gutachten in der Regel per E-Mail. Sie bekommen eine Ausfertigung des Gutachtens. Zeitgleich versende ich eine Kopie des Unfallgutachtens direkt an Ihren Anwalt für Verkehrsrechtsschutz oder alternativ, wenn Sie das wünschen, an die Versicherung des Fahrzeugs, welches Sie geschädigt hat. So kommen keine unnötigen Verzögerungen und Sie erhalten schnellstmöglich Ihr Geld, falls Sie sich den Schaden auszahlen lassen möchten. Sollten Sie noch Fragen zum Gutachten haben, können Sie mich oder einen unserer Unfallgutachter jederzeit kontaktieren.

Die Dauer der Schadensregulierung ist leider sehr unterschiedlich, Ihr Gutachten wird seitens der gegnerischen Versicherung geprüft. In Abhängigkeit von der Versicherung und dem jeweiligen Sachbearbeiter dauert dies meistens zwei Wochen, bedauerlicherweise länger, aber auch länger. Sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht beauftragt haben, wird dieser sich um die Regulierung und den Schriftverkehr mit der Versicherung kümmern. Falls nicht, wird Sie die Versicherung zur Regulierung kontaktieren.

KFZ Schadengutachten

Als KFZ Gutachter garantiere ich Ihnen ein neutrales KFZ Schadengutachten mit der vollständigen Aufnahme aller unfallbedingten Schadenpositionen am geschädigten Fahrzeug. Es ist sehr wichtig, mit einem erfahrenen KFZ-Sachverständigen zusammenzuarbeiten, der sich durch Fachkompetenz und Erfahrung auszeichnet. Denn das erstellte Gutachten dient vor allem beim zuständigen Versicherer als Regulierungsgrundlage – hier macht sich unser umfassendes Experten-Wissen für Sie direkt bezahlt.

Fahrrad & E-Bike Gutachten

Nach einem Unfall mit einem Fahrrad denken die meisten nicht an einen Sachverständigen für Fahrräder. Egal ob es ein Lastenrad, Mountainbike, Rennrad oder ein sonstiges Fahrrad ist. Wir kümmern uns um das Gutachten.

Als Fahrrad Gutachter ermittle ich in Ihrem Auftrag die Schadenssumme und erstelle ein Gutachten. Hiermit können Sie Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen.

Old/Young-Timer Bewertungen

Ihre KFZ oder Motorrad Oldtimer Versicherung braucht den Wert Ihres Fahrzeugs? Dies ist in der Regel alle 2 Jahre von nötig. Denn der Wert Ihres Fahrzeugs variiert. Ich erstelle für Sie gerne eine Kurzbewertung zur Versicherungseinstufung nach den Richtlinien von classic-analytics.

KFZ Kurzgutachten Kostenvoranschlag

Wenn die Schadenshöhe unter der Bagatell Schadensgrenze, von 750 € liegt, ist es ratsam anstelle eines Kostenvoranschlages eher ein Kurzgutachten zu beauftragen. Denn ein KFZ Sachverständiger kann ein Kurzgutachten bei Schadensausweitung jederzeit ausweiten auf ein vollumfängliches Gutachten. Kostenvoranschläge sind bindend und dann wird meistens leider auch nur das repariert, was auf dem Kostenvoranschlag ausgewiesen wurde.

Das Kurzgutachten ist auch vorteilhaft, da es auch als Beweissicherung dient.

KFZ Beweissicherungsgutachten

Sie müssen die Höhe eines Schadens rechtfertigen und brauchen dafür ein KFZ Beweisgutachten? Ich helfe Ihnen bei Ihrem Recht.

Wohnmobil / Wohnwagen Gutachten

Sie haben einen Schaden an Ihrem Caravan, bzw. Wohnwagen oder Wohnmobil und benötigen professionelle Hilfe. Dann suchen Sie nicht einen Gutachter, sondern kommen Sie zu uns, Herr Voye ist anerkannter Sachverständiger für Caravaning durch den CGF e.V.

Unser Service für Sie

Ich unterstütze Sie zur Wahrnehmung Ihrer Rechte und der zügigen Abwicklung Ihres Schadenersatzanspruchs. Die gegnerische Versicherung wird ihnen einen schreiben zukommen lassen in welchem der Hauseigene Gutachter Ihr Fahrzeug begutachten möchte zur Schadensfeststellung, oder Sie erhalten ein Angebot, dass Ihr Fahrzeug abgeholt wird und Sie ein Leihwagen bekommen. Dann wird Ihr Fahrzeug in einer Partnerwerkstatt repariert? Wollen Sie dies?

Unser Büro ist mit allem ausgestattet, was zur Unfallschadenermittlung und zur Erstellung eines Gutachtens benötigt wird. Wir arbeiten mit modernen Analysegeräten, den neuesten technischen Hilfsmitteln und der größten Sorgfalt, um Ihnen vollständige Bewertungsergebnisse zu liefern. Bitte senden Sie keinen Kostenvoranschlag zur Versicherung.

BAGATELLSCHADEN?

Ob es sich bei Ihrem aktuellen Schaden um einen Bagatellschaden (ca. 750 €) oder nicht handelt, klären wir mit Ihnen vorab. Denn ab dieser Schadenshöhe haben Sie als Geschädigter, bei einem Haftpflichtschaden das Recht, einen Sachverständigen bzw. Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen, um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Dies gilt auch dann, wenn die gegnerische Versicherung nach einem Unfall ihren eigenen Gutachter vorbeischicken möchte.
Da dieser vermutlich ein Interesse hat im Sinne der Versicherung zu handeln, sollten Sie einen unabhängigen Gutachter Ihres Vertrauens suchen. Nur so können Sie sicher sein, dass der Schaden objektiv und neutral begutachtet wird. Die Kosten für das Gutachten muss die gegnerische Versicherung übernehmen.

Ihr professioneller Partner für unabhängige Gutachten im Bereich KFZ , Motorrad, E-Bikes, Oldtimer und Caravaning.


KFZ Sachverständigenbüro Voye UG (haftungsbeschränkt)